Die Anmeldung erfolgt über das Fraunhofer IFAM. Siehe unten.
Das Kleben gewinnt als Fügeverfahren durch den zunehmenden Materialmix aus Metallen, Kunststoffen und Composites immer mehr an Bedeutung. Mit dem Erscheinen der neuen DIN 2304 „Klebtechnik – Qualitätsanforderungen an Klebprozesse“ werden neue Anforderungen an die Anwender gestellt. Um Unternehmen in die Lage zu versetzen, das Potential der Klebtechnik zu nutzen, bietet das Weiterbildungszentrum Klebtechnik des Fraunhofer IFAM in Zusammenarbeit mit der Fraunhofer Einrichtung für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP in Rostock neben einwöchigen Kursen für Klebpraktiker:innen auch einen dreiwöchigen Kurs für die Weiterbildung von Meister:innen, Techniker:innen und Ingenieur:innen zu Klebfachkräften an.
Klebpraktiker:innen nach Richtlinien DVS / EWF 3305 und EWF 515
Die Teilnehmenden werden für die Arbeit in der betrieblichen Fertigung qualifiziert. Dafür wird im einwöchigen Lehrgang ein Grundverständnis für das Kleben vermittelt, damit die Besonderheiten des klebtechnischen Prozesses verstanden und in der Fertigung berücksichtigt werden. Arbeitsanweisungen werden so in ihren jeweiligen Zusammenhängen und Auswirkungen transparent. Mit diesen Kenntnissen können Klebpraktiker:innen Klebungen selbstständig und fachgerecht erstellen.
Klebfachkraft nach Richtlinien DVS / EWF 3301 und EWF 516
Die Teilnehmenden werden in dem dreiwöchigen Kurs für den Einsatz in der betrieblichen Fertigung und Produktentwicklung qualifiziert. Sie sind nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs befähigt, Arbeitsanweisungen zu erstellen und Mitarbeiter:innen sowie Klebpraktiker:innen klebtechnisch in Theorie und Praxis anzuleiten. Klebarbeitsvorgänge können von ihnen geplant, organisiert und überwacht, Prozessparameter kontrolliert und
gegebenenfalls variiert werden. Sie sind in der Lage, Unregelmäßigkeiten in der Fertigung zu erkennen und darauf zu reagieren.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung dient als Befähigungsnachweis und qualifiziert dazu, in einem Unternehmen die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Klebaufsichtsperson (nach DIN 6701-2 bzw. Richtlinien DVS® 3310 und 3311) zu übernehmen.
Beide Lehrgänge werden nach DIN 2304 und DIN 6701 anerkannt.